Ein gutes Klima für Mikroorganismen

Die Rotteboxen

Bei den Rotteboxen handelt es sich um große Betonbunker, die mit einem Metalldeckel luftdicht verschlossen werden. In ihnen trocknet der Müll biologisch nur durch Luftzufuhr, um ihn später besser sortieren zu können.

Insgesamt acht Rotteboxen stehen für diesen Vorgang in Rennerod zur Verfügung, das Fassungsvermögen beträgt rund 260 t Müll.

Der gesamte Vorgang der Boxenbefüllung erfolgt dabei vollautomatisch. In den luft- und flüssigkeitsdicht abgeschlossenen Rotteboxen bauen Mikroorganismen in einer sechstägigen Rotte unter Einfluss von Luftsauerstoff (aerob) leicht verwertbares organisches Material ab.

Eine computergesteuerte Belüftung sorgt dafür, dass dieser aerobe Prozess schnellstmöglich erfolgt und ein kontinuierlicher Abtransport der dabei entstehenden warmen Luft sichergestellt wird. Die entstehende Wärme im Rottegemisch wird zum Austragen der Feuchtigkeit und damit zur Trocknung des Restabfalls genutzt.

Aus der feuchten Abluft wird in einem Wärmetauscher das Wasser als Kondensat abgeschieden. Luft und Kondenswasser werden anschließend gereinigt. Ebenfalls werden die bei der Trockenstabilisierung entstehenden Abwässer von Schadstoffen befreit und wieder aufbereitet.

Nach der biologischen Trocknung wird die Rottebox wiederum vollautomatisch von einem Kran entleert. Die Trocknung des Mülls ist die Voraussetzung für die
weitere Bearbeitung. Nur ein trockenes Stoffgemisch kann maschinell in seine wertgebenden Bestandteile sortiert werden.

Wissenswertes

Die beim Trockenstabilat®-Verfahren anfallende Abluft muss weiter behandelt werden, da sie geruchsintensive Bestandteile (Substanzen) enthält.

In einer Luftaufbereitungs- und reinigungsanlage, kurz LARA, wird die Abluft in einem thermisch-regenerativen Verfahren gereinigt. Anders als bei einem Biofiltersystem werden die Schadstoffe in speziellen Brennkammern bei 850 °C verbrannt. Die Konzentration an organischem Kohlenstoff in der Luft (TOC- Konzentration) kann so auf 2 bis 5 mg/m³ gesenkt werden. Die Bestimmungen der 30. Bundes-immissionsschutzverordnung werden dabei vollumfänglich eingehalten.